Geltungsbereich 

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere Warenlieferungen, Leistungen und Arbeiten. Davon ausgenommen sind besondere Vereinbarungen in schriftlicher Form. Anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber haben nur Gültigkeit wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. 

Offerte und Vertragsabschluss 

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung deren Annahme mündlich oder schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der betreffenden Arbeiten begonnen haben. 

Spezifikation der Bestellungen 

Unsere Preise verstehen sich für Bestellungen auf Grund der vom Besteller angefertigten Stücklisten. Stücklistenerstellung durch uns, nach Plänen des Bestellers, müssen wir in Rechnung stellen. Telefonische Bestellungen werden ohne Gewähr auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Werden bezüglich Material und Dichtigkeit keine Angaben gemacht, werden die Teile standartmässig aus verzinktem Stahlblech, in Dichtheitsklasse C nach DIN EN 1507, produziert. 

Technische Beschriebe 

Wir passen unsere Fabrikationsmethoden laufend dem technischen Fortschritt an. Deshalb halten wir uns Abweichungen von Beschrieben oder anderen technischen Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Zeichnungen usw. vor. 

Lieferfristen 

Die Lieferfristen werden durch uns, unter Berücksichtigung des Auftraggeberwunsches festgelegt. Vorkommnisse höherer Gewalt, bsp. Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der Rohmaterialen sowie Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken und Naturereignisse entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung, Falls wir Grund zur Annahme haben, dass der Besteller seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, entfällt eine Pflicht zur Lieferung ohne weiteres. 

Versand, Übergang von Nutzen und Gefahr 

Der Versand erfolgt nach Angaben des Bestellers. Ohne Versandinstruktionen lagert das Material im Freien auf unserem Werksgelände. Die Ware lagert und reist auf Rechnung des Bestellers, eine allfällige Transportversicherung ist Sache des Bestellers. Bei Versand mit einem externen Versanddienstleister geht Nutzen und Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. 

Preise 

Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken ab Werk Urdorf, inkl. MWST und ohne Transport und Verpackungskosten. 

Zahlung und Zahlungsverzug 

Zahlungen über unseren Online-Shop werden mit einer SSL-Verschlüsselung übermittelt. Die Zahlungsmöglichkeiten sind Vorauszahlung, Barzahlung, Kreditkarte, Twint und auf Rechnung. Privat- und Geschäftskunden sowie öffentliche Institutionen werden nach einer Kreditprüfung gegen Rechnung beliefert. Unserer Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein Netto zahlbar. Hält der Besteller diesen oder einen mit ihm vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er nach erfolgter Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Wir behalten uns vor, auf Fakturabeträge unter 20Fr. einen Kleinmengenzuschlag von 20 Fr. zu verrechnen. 

Gewährleistung für Sachmängel 

Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und technische Richtigkeit zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Trifft innert 48 Stunden nach Ankunft der Ware beim Empfänger keine Mängelrüge bei uns ein, gilt die Sendung hinsichtlich offener Mängel als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und die Garantiefrist nicht abgelaufen ist. Kratzer im Metall, entstanden durch maschinelle Bearbeitung, beim Be- und Entladen etc. stellen keine Mängel dar. Als Garantiefrist gilt ein Jahr, von der Lieferung an gerechnet. Unter Garantie fallende Mängel werden von uns behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Ersatz als weggebunden. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Urdorf. Alle Streitigkeiten sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen.